insgesamt also Fr. 1'860.– zuzüglich 7.7 Prozent bzw. Fr. 143.20 Mehrwertsteuer berechnet.10 d) Bei der Fachberatung Baugestaltung handelt es sich um eine vom Gemeinderat eingesetzte Fachgruppe aus in Gestaltungsfragen ausgewiesenen und unabhängigen Fachpersonen, welche die Bauwilligen und Behörden beraten. Die Baubewilligungsbehörde kann die Fachberatung Baugestaltung nach Bedarf beiziehen, wenn ein Bauvorhaben für das Orts- und Landschaftsbild von Bedeutung ist oder sich spezielle Fragen bezüglich Architektur oder Aussenraumgestaltung stellen (vgl. zum Ganzen: Art.