Beim am 22. Oktober 2018 eingereichten Baugesuch handle es sich nicht mehr um ein Vorprojekt, sondern um eine Baueingabe nach den Bestimmungen von Art. 10 ff. BewD6. Weitere Amts- und Fachberichte sowie eine Baupublikation seien weder in Auftrag gegeben noch in Rechnung gestellt worden.