a) Angefochten sind vorliegend gewisse Kosten der Abschreibungsverfügung vom 9. März 2020. Gegen eine Abschreibungsverfügung steht gemäss Art. 39 Abs. 2 VRPG2 das gleiche Rechtsmittel wie gegen den Sachentscheid offen. Die bloss teilweise Anfechtung einer Abschreibungsverfügung, wie beispielsweise hier im Kostenpunkt, ist ebenfalls möglich.3 Die Abschreibungsverfügung vom 9. März 2020 erging im Rahmen eines 4 Baubewilligungsverfahrens. Bauentscheide können nach Art. 40 Abs. 1 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Die BVD ist somit für die