Mit verfahrensleitender Verfügung vom 13. August 2019 stellte die Gemeinde der Beschwerdeführerin den Bericht der Fachberatung Baugestaltung vom 26. Februar 2019 – der wie bereits die Berichte vom 20. März 2018 und 30. Oktober 2018 insgesamt negativ ausgefallen ist – zu und gab ihr Gelegenheit, das Baugesuch gemäss den Empfehlungen des neusten Berichts zu überarbeiten und bis spätestens am 20. September 2019 wieder einzureichen. Andernfalls gelte das Baugesuch als zurückgezogen. Da in der Folge keine Unterlagen eingereicht worden sind, schrieb die Gemeinde das Baubewilligungsverfahren mit Verfügung vom 9. März 2020 als erledigt ab und auferlegte der