1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Bauentscheid der Baukommission der Gemeinde Unterseen vom 10. März 2020 aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn B.________, eingeschrieben - M.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Unterseen, Bauverwaltung, eingeschrieben - Oberingenieurkreis I, zur Kenntnis, per Mail