b) Aus den vorangehenden Erwägungen geht hervor, dass das Bauvorhaben eine gesteigerte Benutzung des bestehenden Strassenanschlusses an die Kantonsstrasse zur Folge hat, weshalb eine Strassenanschlussbewilligung des OIK I erforderlich ist. Zudem ist unklar, ob die Ausfahrt aus den Parkplätzen bzw. der Garage in die private Zufahrtsstrasse verkehrssicher ist. Aufgrund des Amtsberichts des OIK I ist bezüglich der Betonmauer und des Velounterstands eine Projektänderung erforderlich.