Wenn ein Bauvorhaben den gesetzlichen Anforderungen klar nicht entspricht, kann der Mangel nicht mit Bedingungen oder Auflagen geheilt werden. Es bedarf dazu in der Regel entweder einer Projektänderung oder einer Ausnahmebewilligung.19 Dem Amtsbericht des OIK I lässt sich entnehmen, dass die Ausnahmebewilligung für die Betonmauer überhaupt nicht und für den Velounterstand nicht am geplanten Standort erteilt werden kann. Dieser Mangel lässt sich nicht mit Nebenbestimmungen beheben, sondern bedarf einer Projektänderung.