Eine Betonmauer 50 cm vom Strassenrand entfernt, ein kleiner Sitzplatz, ein Vordach am Eingang, das 1.35 m in den Strassenabstand ragt, ein Velounterstand sowie zwei Bäume. Der OIK I hat der Erteilung einer Ausnahmebewilligung grundsätzlich zugestimmt, verlangt allerdings mittels Auflagen, dass die Betonmauer durch einen leicht entfernbaren Zaun ersetzt wird und dass der Velounterstand an der nordseitigen Hausfassade anzuordnen ist.