b) Wird durch die Erstellung von Bauten ein Parkplatzbedarf verursacht, so ist dafür auf dem Grundstück oder in seiner Nähe eine ausreichende Anzahl von Abstellplätzen u.a. für Motofahrzeuge zu errichten (Art. 16 Abs. 1 BauG). Bei der Anlage von Parkplätzen kommt der Verkehrssicherheit wichtige Bedeutung zu (vgl. Art. 21 Abs. 1 BauG i.V.m. Art. 57 Abs. 1 und 2 BauV). Parkplätze müssen deshalb den anwendbaren VSS-Normen entsprechen.