Es liegt somit zwar ein strassenbaupolizeilicher Amtsbericht des OIK I vom 15. Januar 2020 vor. Dieser betrifft jedoch ausschliesslich die Ausnahmebewilligung für das Bauen im Strassenabstand. Ob die gesteigerte Benutzung des Strassenanschlusses bewilligungsfähig ist, wurde bisher noch nicht geprüft. Insoweit ist die Beschwerde begründet. 3. Parkplätze 6 Vgl. dazu Liste der Gemeinden mit voller Baubewilligungskompetenz, einsehbar unter , Rubriken