c) Anstelle des bestehenden Einfamilienhauses mit Garage soll ein Gebäude mit sechs 2 ½- Zimmer-Wohnungen mit vier Autoabstellplätzen, davon zwei in einer Garage, sowie neun überdachten Veloabstellplätzen erstellt werden. Das Bauvorhaben hat also eine gesteigerte Benutzung des bestehenden Strassenanschlusses an die Kantonsstrasse zur Folge, weshalb eine Strassenanschlussbewilligung des OIK I erforderlich ist. Die Ausführungen der Gemeinde im angefochtenen Entscheid, der Strassenanschluss an die Seestrasse sei bestehend, greifen deshalb zu kurz. Über die Strassenanschlussbewilligung hätte im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens entschieden werden müssen und zwar mangels Anwendbarkeit des