anderem auf das Protokoll der Einigungsverhandlung vom 13. Oktober 2009 in einem früheren Baubewilligungsverfahren für ein Bauvorhaben auf der Bauparzelle (Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses mit Garage, Neubau eines Dreifamilienhauses mit je zwei Autogaragen) sowie auf ein Schreiben des Oberingenieurkreises I des Tiefbauamts (OIK I) vom 5. Juli 2010.