Was die Begründung betrifft, reicht es aus, wenn aus einem Rechtsmittel ersichtlich ist, inwiefern und weshalb der angefochtene Entscheid beanstandet wird.5 Aus der Beschwerde lässt sich erkennen, aus welchen Gründen die Beschwerdeführenden mit der Baubewilligung nicht einverstanden sind. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist somit einzutreten. 2. Strassenanschlussbewilligung a) Die Beschwerdeführenden fordern, dass die heutige Staatsstrasseneinfahrt den geltenden Vorschriften und Normen anzupassen sei. Sie verweisen in diesem Zusammenhang unter 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion