3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In ihrer Beschwerdeantwort vom 28. April 2020 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Sie macht geltend, ihr Vorhaben entspreche dem Baureglement. In ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 12. Mai 2020 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. Gemäss Strasseninspektorat Oberland Ost entspreche das Vorhaben den geltenden Strassenbauvorschriften.