2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 5. April 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des Entscheids vom 10. März 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen hauptsächlich geltend, die heutige Staatsstrasseneinfahrt sei den geltenden Vorschriften und 1/8 BVD 110/2020/53