1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 21. November 2019 bei der Gemeinde Unterseen ein Baugesuch ein für den Abbruch der bestehenden Häuser Nrn. C.________ und D.________ und den Neubau eines kleinen Mehrfamilienhauses auf Parzelle Unterseen Grundbuchblatt Nr. N.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprachen. Mit Entscheid vom 10. März 2020 erteilte die Gemeinde Unterseen die Baubewilligung.