Im Gegenteil: Mit den Abnahmemessungen am OMEN 4 und der F.________strasse 14 sowie der Implementierung der Anlage in das QS-System besteht nach der Rechtsprechung eine wirksame Kontrolle der bewilligten Strahlungsleistung.24 Die Einhaltung der Grenzwerte der NISV ist somit hinreichend belegt und auch genügend sichergestellt. Zu diesem Schluss gelangte auch die kantonale Fachstelle für Immissionsschutz. In keinem vergleichbaren Umweltbereich wird die Einhaltung von vorsorglichen Emissionsbegrenzungen so weitgehend überwacht. Weitergehende Kontrollmassnahmen können gestützt auf das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip nicht gefordert werden.