Darüber hinaus ist der bewilligungs- und NISV-konforme Betrieb der Anlage durch das QS-System sichergestellt.22 Nach dem Informationsschreiben des BAFU vom 31. Januar 2020 kann der Betrieb von adaptiven Antennen in den bestehenden QS- Systemen und in der Datenbank des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) korrekt dargestellt werden, wenn diese – wie hier –, wie konventionelle Antennen behandelt werden.23 Anhaltspunkte, die auf ein Versagen des QS-Systems der Beschwerdegegnerin schliessen lassen, sind nicht ersichtlich und werden vom Beschwerdeführer auch nicht geltend gemacht.