Die hier mit Auflage angeordneten Abnahmemessungen nach der Inbetriebnahme der Anlage werden regelmässig von akkreditierten Messfirmen durchgeführt. Der Messbericht wird der Baubewilligungsbehörde und der Abteilung Immissionsschutz zugestellt und von dieser kontrolliert. Darüber hinaus ist der bewilligungs- und NISV-konforme Betrieb der Anlage durch das QS-System sichergestellt.22