c) Gemäss dem Fachbericht Immissionsschutz vom 5. August 2019 verlangte die Abteilung Immissionsschutz am OMEN 4 und der F.________strasse 14 eine Abnahmemessung.21 Solche Abnahmemessungen können wie ausgeführt gestützt auf den Bericht und den Nachtrag des METAS auch hinsichtlich der Strahlung einer adaptiven 5G-Antenne vorgenommen werden (vgl. Erwägung 5c). Mit der Abnahmemessung wird überprüft, ob die Anlage den Anlagegrenzwert nicht nur auf dem "Papier" (rechnerische Prognose im Standortdatenblatt), sondern auch im realen Betrieb unter Worst-Case-Bedingungen einhält. Dementsprechend wird das frequenzselektiv gemessene Signal auf die maximal bewilligte Sendeleistung hochgerechnet.