Hinzu kommt, dass am Boden im Bereich der fraglichen Strassenfläche die vertikale Senderichtung der Antenne teilweise durch das Dach, auf dem sich die Antenne befindet, abgeschattet wird. Folglich ist davon auszugehen, dass die Strahlungsintensität am Boden vor dem Gebäude F.________strasse 15 geringer ist als jene beim OMEN 3 und somit unter 6 V/m liegt. Der Immissionsgrenzwert von 61 V/m, der für den Strassenbereich vor dem Gebäude F.________strasse 15 gilt, ist damit bloss zu maximal 9.9 % ausgeschöpft und somit klar eingehalten. Damit wäre sogar der strengere Anlagegrenzwert von 6 V/m eingehalten. 7. Abnahme- und Kontrollmessungen