d) Vorliegend wurde die Wohnung im 3. Obergeschoss des Gebäudes F.________strasse 15 auf einer Höhe von rund 10 m über Boden als OMEN 3 ausgewiesen. An diesem Ort beträgt die elektrische Feldstärke aufgrund der Nähe zur Antenne ohne Berücksichtigung der dämpfenden Wirkung der Gebäudehülle 5.94 V/m. Der Strassenbereich vor der E.________ liegt unterhalb der Antennenanlage am Boden. Der direkte Abstand zur Antenne ist somit deutlich grösser als jener zwischen dem OMEN 3 und der Antenne. Hinzu kommt, dass am Boden im Bereich der fraglichen Strassenfläche die vertikale Senderichtung der Antenne teilweise durch das Dach, auf dem sich die Antenne befindet, abgeschattet wird.