NISV insbesondere Räume in Gebäuden, in denen sich Menschen regelmässig während längerer Zeit aufhalten, wie beispielsweise Wohn- und Schlafräume, permanente Arbeitsplätze oder raumplanungsrechtlich festgesetzte Kinderspielplätze. Nicht den OMEN zugeordnet werden demgegenüber Balkone, Dachterrassen, Treppenhäuser oder Campingplätze.17 Ebenfalls keine OMEN sind private Gärten oder andere, nur zu bestimmten Jahres- oder Tageszeiten vielfrequentierte Orte.18 Die 12 Vgl. Ziff. 4 und 5 des Standortdatenblattes vom 27.5.2019 (Revision 1.20), pag. 2 der Vorakten der Stadt Bern 13 Vgl. Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, Vollzugsempfehlung zur NISV, BUWAL 2002, S. 20 (abrufbar unter: