Mit der Abnahmemessung wird festgestellt, ob der Anlagegrenzwert im ungünstigsten Fall, der gemäss Bewilligung eintreten kann, eingehalten ist. Für die Messung der Strahlung von 5G-Basisstationen und adaptiven Antennen hat das METAS einen technischen Bericht mit Nachtrag veröffentlicht.14 Zur Messmethode für adaptive Antennen hat das BAFU zudem Erläuterungen publiziert.15 Messfirmen können sich für die Abnahmemessungen, falls solche in der Baubewilligung zur Kontrolle der Einhaltung des Anlagegrenzwertes angeordnet wurden, auf den technischen Bericht des METAS und die Erläuterungen des BAFU stützen.