d) Bei der vorliegenden Beschwerde handelt es sich um eine Laienbeschwerde. Umstritten ist in erster Linie zwar, ob vor dem Gebäude F.________strasse 15 eine zusätzliche Abnahmemessung vorgenommen werden müssten und ob jährliche Kontrollmessungen nötig seien. Besonders in den Schlussbemerkungen stellte der Beschwerdeführer die Rechtmässigkeit und die Kontrolle des Betriebs von adaptiven Antennen für den 5G-Funkdienst infrage. Die Beschwerde zielt damit letztlich darauf ab, die Baubewilligung für die Umrüstung abzulehnen bzw. aufzuheben, wenn die vom Beschwerdeführer verlangten Auflagen nicht in die Baubewilligung aufgenommen werden.