2. Stattdessen sei die Baubewilligung mit folgenden Auflagen zu versehen: - Es sind jährliche Kontrollmessungen im Umfang der Abnahmemessungen durchzuführen, bis das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Vollzugshilfe zur NISV unter Berücksichtigung der Abstrahlcharakteristik der adaptiven Antennen publiziert hat und die Messresultate die Einhaltung der NISV-Grenzwerte belegen können. Ansonsten seien die jährlichen Kontrollmessungen fortzuführen. - Die Messresultate der Abnahmemessungen sowie der jährlichen Kontrollmessungen seien der Bewilligungsbehörde, Aufsichtsbehörde sowie dem Beschwerdeführer zuzustellen."