In den Schlussbemerkungen vom 3. Juli 2020 stellte der Beschwerdeführer folgende Anträge: 1. Der Antrag, das Baugesuch zu sistieren, wird hiermit widerrufen, weil es inhaltlich als ungeeignetes Rechtsbegehren erscheint. 2. Stattdessen sei die Baubewilligung mit folgenden Auflagen zu versehen: - Es sind jährliche Kontrollmessungen im Umfang der Abnahmemessungen durchzuführen, bis das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Vollzugshilfe zur NISV unter Berücksichtigung der Abstrahlcharakteristik der adaptiven Antennen publiziert hat und die Messresultate die Einhaltung der NISV-Grenzwerte belegen können.