4. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Verfahren zu äussern. Mit Hinweis auf die bisher gestellten Anträge und gemachten Ausführungen verzichtete die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 19. Juni 2020 auf das Anbringen weiterer Bemerkungen. In den Schlussbemerkungen vom 3. Juli 2020 stellte der Beschwerdeführer folgende Anträge: 1. Der Antrag, das Baugesuch zu sistieren, wird hiermit widerrufen, weil es inhaltlich als ungeeignetes Rechtsbegehren erscheint.