Sistierungsantrags. Ferner verlangt sie die Aufhebung der Ziffer 4 der Instruktionsverfügung des Rechtsamts vom 9. April 2020 und die Feststellung, dass der Bauentscheid vom 11. März 2020 in Rechtskraft erwachsen sei. Die Abteilung Immissionsschutz hielt in der Stellungnahme vom 14. Mai 2020 fest, ihre Beurteilung habe ergeben, dass die geplante Anlage die Bestimmungen der NISV erfülle und damit bewilligungsfähig sei. Ein Grund zur Sistierung bestehe nicht.