3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Ferner holte es bei der Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Umwelt und Energie (AUE) eine Stellungnahme zum Sistierungsantrag und zum Antrag auf Vornahme einer zusätzlichen Abnahmemessung ein. Die Vorinstanz schliesst in ihrer Eingabe vom 4. Mai 2020 auf Abweisung der Beschwerde und verzichtete unter Hinweis auf den Bauentscheid auf eine detaillierte Stellungnahme. In der Beschwerdeantwort vom 11. Mai 2020 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Auch beantragt sie die Abweisung des