Durch die technische Umrüstung ist es möglich, die Mobilfunkanlage im neuen Funkdienst 5G (New Radio) zu betreiben. Mit Bauentscheid vom 11. März 2020 bewilligte die Stadt Bern den Umbau der Mobilfunkanlage. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 7. April 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt einerseits, das Verfahren sei zu sistieren. Andererseits verlangt er eine zusätzliche Abnahmemessung auf der Strasse vor dem Gebäude F.________strasse 15. Auch bringt er vor, bezüglich der adaptiven Antennen bestünden zahlreiche Unsicherheiten. Er verlangt gestützt auf das umweltrechtliche