1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 18. Juni 2019 bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für die Umrüstung der bestehenden Mobilfunkanlage auf dem Dach der Liegenschaft F.________strasse 13 (Parzelle Bern Kreis 2 Grundbuchblatt Nr. G.________). Die Parzelle liegt in der Wohnzone, Bauklasse 5. Die Beschwerdegegnerin plant, die bestehenden drei Sendeantennen durch drei neue adaptive Antennen im Frequenzband 3600 Megahertz (MHz) zu ersetzen. Der kaschierte Antennenmast bleibt unverändert. Durch die technische Umrüstung ist es möglich, die Mobilfunkanlage im neuen Funkdienst 5G (New Radio) zu betreiben.