3. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'500.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von Fr. 4'305.60 (inkl. Auslagen) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - Frau Rechtsanwältin B.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Seeland, per E-Mail - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lyss, Bau + Planung, eingeschrieben - Verwaltungsgericht des Kantons Bern (betreffend Verfahren Nr. 2020/94), zur Kenntnis, A-Post