Die Nichtberücksichtigung des bestehenden Extraktionswerks und des Lebensmittelveredelungszentrums Lyss bei der Umweltverträglichkeitsprüfung der WKK-Anlage stellt auch keine neue Tatsache dar. Hinzu kommt, dass gemäss AUE, mithin der kantonalen Fachstelle für Umweltverträglichkeitsprüfungen, die WKK-Anlage unabhängig von den bestehenden (UVP-pflichtigen) Anlagen beurteilt werden kann.36 Nach dem Gesagten erübrigen sich weitere Ausführungen zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 5. August 2020. 7. Zusammenfassung und Kosten