Die Nichtberücksichtigung des bestehenden Extraktionswerks und des im Endausbau befindenden Lebensmittelveredelungszentrums bei der Umweltverträglichkeitsprüfung der WKK-Anlage hat der Beschwerdeführer erstmals mit Eingabe vom 5. August 2020 gerügt. Mit diesem Vorbringen ist der Beschwerdeführer daher verspätet. Die Nichtberücksichtigung des bestehenden Extraktionswerks und des Lebensmittelveredelungszentrums Lyss bei der Umweltverträglichkeitsprüfung der WKK-Anlage stellt auch keine neue Tatsache dar.