a) Mit Eingabe vom 5. August 2020 bringt der Beschwerdeführer schliesslich vor, bei der Umweltverträglichkeitsprüfung der WKK-Anlage hätten auch das bestehende Extraktionswerk sowie das im Endausbau befindende G.________zentrum Lyss berücksichtigt werden müssen, da diese Anlagen eine örtliche und funktionelle Einheit bilden würden. Folglich seien der Umweltverträglichkeitsbericht der KBP GmbH sowie die Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit des AUE vom 5. Dezember 2016 ungültig. Die WKK-Anlage bedürfe daher eines neuen Baugesuchs sowie einer neuen Umweltverträglichkeitsprüfung mitsamt Voruntersuchung.