Einerseits ist fraglich, inwiefern das bei der Studie verwendete Tierfett mit demjenigen vergleichbar ist, das in den Kesseln der F.________ AG verbrannt wird. Die Beschwerdegegnerin führt in ihrer Beschwerdeantwort denn auch aus, dass die F.________ AG eine Reinigungsstufe für das Tierfett besitze, die für das Einhalten der massgeblichen Grenzwerte zentral sei. Diese Reinigungsstufe sei jedoch nur in Betrieb, wenn das Tierfett in den eigenen Kesseln verbrannt werde. Für die Versuche der FHNW sei kein Tierfett verwendet worden, das diese Reinigungsstufe durchlaufen habe, da zu dieser Zeit in den Kesseln der F.________ AG kein Tierfett verbrannt worden sei.