(u.a. Beschränkung der Tierfettverbrennung im bestehenden Kesselhaus auf maximal 2'000 t pro Jahr), die zu einer Reduktion der Stickoxidemissionen von mindestens 20 Prozent führen.24 Wie das Regierungsstatthalteramt im Gesamtentscheid vom 16. Mai 2017 richtig festgehalten hat, wird damit die gemäss kantonalem Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2015/203025 (Massnahmenplan 2015/2030) für Grossemittenten – wie die WKK-Anlage – angestrebte Reduktion des vorsorglichen Emissionsgrenzwerts um 25 Prozent zwar nicht vollends erreicht.