71 Anhang 2 LRV (Anlagen zum Verbrennen von Siedlungsund Sonderabfällen) festgelegten Emissionsgrenzwerte einzuhalten. Die F.________ AG hat sich zudem zu weiteren Massnahmen verpflichtet (u.a. Beschränkung der Tierfettverbrennung im bestehenden Kesselhaus auf maximal 2'000 t pro Jahr), die zu einer Reduktion der Stickoxidemissionen von mindestens 20 Prozent führen.24