Das von der F.________ AG anfallende Tiermehl, das in der WKK-Anlage verbrannt werden soll, sei folglich einer bestehenden Kehrrichtverbrennungsanlage zur Verbrennung zu überlassen oder die WKK-Anlage sei mit einer entsprechenden Rauchgasreinigung auszustatten. So könnte die Schadstoffbelastung für die Umwelt reduziert werden, was im öffentlichen Interesse sei. b) Eine ungenügend geprüfte oder falsch prognostizierte Umweltbelastung kann zwar einen ursprünglichen Mangel darstellen, der den Bewilligungswiderruf zur Folge hat; dafür sind aber gewichtige öffentliche Interessen erforderlich.22