UVPV verlangt – explizit darauf hingewiesen, dass der Umweltverträglichkeitsbericht während der Auflagefrist zusammen mit den übrigen Bauakten auf der Gemeinde eingesehen werden kann. Mit Verfügung vom 9. Februar 2017 stellte das Regierungsstatthalteramt den Einsprechenden zudem sämtliche Amts- und Fachberichte zu, darunter auch die Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit des AUE vom 5. Dezember 2016, und gab ihnen gleichzeitig Gelegenheit zu diesen Stellung zu nehmen. Von dieser Möglichkeit hat der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. Februar 2017 Gebrauch gemacht.