In Bezug auf die WKK-Anlage sind dies der Umweltverträglichkeitsbericht der KBP GmbH vom 16. August 2016 sowie deren Ergänzungsbericht Luftreinhaltung vom 5. September 2016. Davon zu unterscheiden ist die Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit vom 5. Dezember 2016, die das AUE als kantonale Umweltschutzfachstelle gestützt auf Art. 13 UVPV vorgenommen hat. Diese Beurteilung ist nach Art. 20 UVPV zwar ebenfalls zugänglich zu machen, allerdings nicht innerhalb der Frist von Art. 5 Abs. 2 KUVPV.