Trotzdem kann dies nicht ganz ausgeschlossen werden. Es ist sodann unstreitig, dass die Hauptwindrichtungen im betreffenden Gebiet in die nordöstliche Richtung und damit von der WKK-Anlage in Richtung des Wohnorts des Beschwerdeführers zeigen. Die besondere Betroffenheit des Beschwerdeführers bzw. materielle Beschwer ist insgesamt zwar zweifelhaft, letztlich aber zu seinen Gunsten zu bejahen. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb bei der Anfechtung eines verweigerten Widerrufs höhere Anforderungen an die Legitimation gestellt werden sollten, als bei der Einsprache gegen ein Bauvorhaben bzw. Anfechtung einer Baubewilligung. So können insbesondere auch Einspracheberechtigte gemäss Art.