Mit Eingabe vom 13. Juli 2020 hat der Beschwerdeführer sodann zur Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerin Stellung genommen. Mit Eingabe vom 5. August 2020 macht der Beschwerdeführer schliesslich geltend, dass bei der Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend die WKK-Anlage nicht sämtliche zusammenhängenden bzw. relevanten Anlagen berücksichtigt worden und daher eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung mit Voruntersuchung sowie ein neues Baugesuch nötig seien. Sämtliche Eingaben wurden den Verfahrensbeteiligten jeweils wechselseitig zugestellt. 6. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.