5. Mit Eingabe vom 15. Mai 2020 reichte der Beschwerdeführer dem Rechtsamt unter anderem sein Schreiben vom 24. April 2020 an das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) ein. Darin stellte er dem AWA verschiedene Fragen betreffend den Amtsbericht Wasser und Abfall vom 14. Oktober 2016, welchen das AWA zum Baugesuch der F.________ AG vom 15. August 2016 verfasst hatte. Da das AWA seine Fragen aufgrund des hängigen Widerrufverfahrens nicht beantwortet hat, bittet der Beschwerdeführer in seiner Eingabe vom 15. Mai 2020 das Rechtsamt, die entsprechenden Antworten und Unterlagen für ihn beim AWA einzuholen.