4. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 7. Mai 2020 sowohl die Abweisung der Beschwerde als auch des Gesuchs um Erlass einer vorsorglichen Massnahme, soweit darauf eingetreten werden könne. Denselben Antrag stellt auch das Regierungsstatthalteramt in seiner Stellungnahme vom 28. April 2020. Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme vom 7. Mai 2020, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten und der angefochtene Entscheid sei zu bestätigen.