Mit Verfügung vom 21. April 2020 lehnte das Rechtsamt das Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Massnahme (Baustopp) ab und gab den übrigen Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zum Gesuch um Erlass einer vorsorglichen Massnahme Stellung zu nehmen. Die Verfahrensleitung wurde zudem auf einen anderen Sachbearbeiter des Rechtsamts übertragen.