Mit Schreiben vom 17. April 2020 teilte der Beschwerdeführer sinngemäss mit, dass er seine Eingabe vom 6. April 2020 als Baubeschwerde behandelt haben wolle, jedoch den mit der Verfahrensleitung betrauten Sachbearbeiter des Rechtsamts als befangen ablehne. Ferner forderte er unter anderem, es sei von Amtes wegen ein superprovisorischer Baustopp betreffend die im Bau befindliche WKK-Anlage der Beschwerdegegnerin zu verhängen. Diese Forderung wurde vom Rechtsamt als sinngemässes Gesuch um Erlass einer superprovisorischen bzw. vorsorglichen Massnahme entgegen genommen.