Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 hat die Eingabe vom 6. April 2020 als Baubeschwerde betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteamtes Seeland vom 1. April 2020 entgegen genommen. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 7. April 2020 gab es der Beschwerdegegnerin sowie dem Regierungsstatthalteramt und der Gemeinde Gelegenheit, eine Beschwerdeantwort bzw. Stellungnahme zur Beschwerde einzureichen. Gleichzeitig holte das Rechtsamt beim Regierungsstatthalteramt die Vorakten betreffend das Widerrufsverfahren ein.