Gegen den Entscheid vom 29. Oktober 2019 reichte der Beschwerdeführer am 21. November 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Als Hauptantrag beantragte er sinngemäss die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 29. Oktober 2019 wie auch die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 16. Mai 2017. Mit Entscheid vom 14. Februar 2020 wies die BVD die Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten werden konnte. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer am 13. März 2020 Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Diese Beschwerde ist im Zeitpunkt des vorliegenden Entscheids noch beim Verwaltungsgericht hängig.